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Erhalten direkt Betroffene, Gemeinden und der Kanton eine finanzielle Abgeltung?

Die Standortregion eines geologischen Tiefenlagers erhält von den Verursachern des radioaktiven Abfalls eine finanzielle Abgeltung. Bild: Swissnuclear

Die Standortregion des Tiefenlagers, Nördlich Lägern, und die Region um die Gemeinde Würenlingen, wo die externe Brennelemente-Verpackungsanlage zu stehen kommt, werden eine Abgeltung erhalten, und zwar für ihren Beitrag zur Lösung der nationalen Aufgabe «geologisches Tiefenlager». Die Höhe der Abgeltung ist noch offen. Sie wird in den kommenden Jahren ausgehandelt: zwischen den Abfallproduzenten (Betreiber der Kernkraftwerke), den Standortkantonen und den Gemeinden der Standortregion. Abgeltungen fliessen erst, wenn eine rechtskräftige Rahmenbewilligung für den Bau eines Tiefenlagers vorliegt. Das Geld soll für kommunale und regionale Zwecke genutzt werden. Den Infrastrukturgemeinden, auf deren Gebiet ober- oder unterirdisch Teile des Tiefenlagers zu liegen kommen, steht ein Teil der Abgeltungsbeiträge zur freien Verwendung zu. Geplant und gebaut wird das Tiefenlager so, dass negative Effekte so weit als möglich ausbleiben. Sollten dennoch Nachteile auftreten, erhalten Geschädigte Kompensationszahlungen.

Verhandlungen starten 2024

Die Verhandlungen über die Abgeltungen starten frühestens 2024. Wie die Verhandlungen geführt werden, legen die Beteiligten in Vorgesprächen, die 2023 stattfinden, gemeinsam fest. Der ausgehandelte Vertrag soll nur in Kraft treten, wenn ihm die Verhandlungsparteien innert zwei Jahren zustimmen. Eine noch zu schaffende Organisation (z. B. Stiftung) soll darüber entscheiden, wie das Geld für regionale Zwecke verteilt und verwendet wird. Diese Organisation wird von der Standortregion getragen.

 

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