Zurück

«Sachplan geologische Tiefenlager»: Wer entscheidet am Schluss über den Standort des Lagers?

Das letzte Wort zum Standort eines geologischen Tiefenlagers hat die Schweizer Stimmbevölkerung. Bild: Bundeskanzlei

Das Auswahlverfahren für ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz ist eine nationale Angelegenheit und Aufgabe. Es ist im «Sachplan geologische Tiefenlager» geregelt. Das Bundesamt für Energie (BFE) leitet diesen Prozess. Die Sicherheit hat dabei oberste Priorität. Am Ende entscheiden Bundesrat und Parlament, ob sie eine Bewilligung für den Bau des Tiefenlagers erteilen. Falls ein fakultatives Referendum zustande kommt, hat die Schweizer Stimmbevölkerung in einer Volksabstimmung das letzte Wort.

Betroffene Bevölkerung wirkt mit in regionaler Partizipation

Die Akzeptanz eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle in der lokalen Bevölkerung ist von zentraler Bedeutung. Es ist deshalb wichtig, dass sich die betroffenen Kantone und Gemeinden im Auswahlverfahren umfassend beteiligen können. Die betroffene Bevölkerung, die Zürcher Gemeinden und die Standortregion arbeiten im Rahmen der Regionalkonferenz Nördlich Lägern mit. Sie haben die Möglichkeit, ihre Anliegen und Interessen in den Prozess einzubringen. Auch die zweite potenzielle Zürcher Standortregion, Zürich Nordost, hat sich im Rahmen einer Regionalkonferenz intensiv am Verfahren beteiligt.

Die Gemeinden sowie der Kanton Zürich werden darüber hinaus auch direkt angehört. Letzterer beteiligt sich mit eigenen Gutachten und Studien am Auswahlprozess.

Vor- und Nachteile ungleich verteilt – wie bei anderen Infrastrukturanlagen

Geologische Tiefenlager sind Infrastrukturanlagen, bei denen die Vor- und Nachteile ungleich verteilt sind – genauso wie bei Kernkraftwerken, Kehrichtverbrennungsanlagen oder Flughäfen. Gut konzipierte und sinnvoll platzierte Tiefenlager halten radioaktive Abfälle sicher unter Verschluss. Dieser Nutzen kommt der Allgemeinheit, also der ganzen Schweiz, zugute. Allfällige Nachteile, die der Lagerstandort mit sich bringen könnte, trägt hingegen in erster Linie die Standortregion. Aus diesem Grund sind geologische Tiefenlager auch umstritten. Zudem nehmen Betroffene die Risiken solcher Anlagen ungleich wahr und bewerten sie subjektiv verschieden.

So viel Beteiligung wie nirgendwo sonst

Das schweizerische Auswahlverfahren für den Standort des geologischen Tiefenlagers ist auf Sicherheit und Zusammenarbeit ausgelegt. Alle Betroffenen haben von Anfang an die Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen und mitzugestalten. Im internationalen Vergleich ist unser Entscheidungsprozess national so demokratisch und regional so partizipativ wie nirgendwo sonst.

Der «Sachplan geologische Tiefenlager» ist folgendermassen aufgebaut: Die Verursacher der radioaktiven Abfälle (sprich: die Betreiber der Kernkraftwerke mit der Nagra) schlagen Standorte für das Tiefenlager vor, das Bundesamt für Energie (BFE) leitet das Verfahren, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) prüft sicherheitstechnische Fragen. Kantone, Ämter und Gesellschaft (betroffene Bevölkerung, Gemeinden) wirken mit. Der Entscheid liegt bei Bundesrat, Parlament und schliesslich bei der Schweizer Stimmbevölkerung.

Back to Top Page