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Wieso dauert die Suche nach dem Tiefenlager mit dem Sachplanverfahren so lange?

Sicherheit hat bei einem geologischen Tiefenlager oberste Priorität. Deshalb wird der Untergrund mittels Tiefbohrungen genau untersucht. Bild: Nagra

Ein geologisches Tiefenlager muss Mensch und Umwelt langfristig vor der Strahlung des radioaktiven Abfalls schützen. Deshalb hat die Sicherheit oberste Priorität. In der Schweiz regelt der «Sachplan geologische Tiefenlager», ein raumplanerisches Instrument des Bundes, die Suche nach einem geeigneten Standort. Darin werden alle relevanten Akteure frühzeitig in den Prozess einbezogen: Neben der Projek­tantin Nagra die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Bevölkerung, Interessenverbände und die Behörden des betroffenen Auslands. Die Koordination aller Akteure sowie die vielfältigen erdwissenschaftlichen Untersuchungen erfordern viel Zeit, schaffen aber auch tragfähige, solide und nachvollziehbare Grundlagen für den Standortentscheid.

Der Bundesrat hat den Sachplan 2008 genehmigt. Das Bundesamt für Energie (BFE) leitet diesen Prozess und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) als Atomaufsichtsbehörde überwacht die nukleare Sicherheit. Dieser systematische Prozess ist in drei Etappen unterteilt.

Etappe 1 (2008–2011)

Die Nationale Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Nagra) schlug sechs Standortgebiete vor, die für ein geologisches Tiefenlager infrage kamen: Jura-Südfuss, Wellenberg, Jura Ost, Nördlich Lägern, Südranden und Zürich Nordost. Basis dieses Vorschlags waren sicherheitstechnische und geologische Kriterien. Der Bundesrat entschied, alle sechs Gebiete weiter untersuchen zu lassen.

Etappe 2 (2011–2018)

Alle sechs Standortgebiete wurden in Etappe 2 erdwissenschaftlich vertieft untersucht. Zusätzlich wurden weitere, sozialwissenschaftliche, Kriterien erhoben, um die Regionen zu analysieren und zukünftige Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Regionen besser abschätzen zu können. Dazu gehörten etwa gesellschaftliche, wirtschaftliche und raumplanerische Aspekte. Zudem wurde die regionale Mitarbeit verstärkt. 190 Schweizer und 13 deutsche Gemeinden arbeiteten in dieser Etappe mit – vor allem in der Frage, wie und wo Anlagen an der Erdoberfläche platziert werden. Basierend auf dem Nagra-Vorschlag, der Empfehlung von Kantonsexperten und Nachforderungen des ENSI entschied der Bundesrat, dass aufgrund der geologischen Voraussetzungen drei Standortgebiete weiter untersucht werden: Jura Ost (im Kanton Aargau), Nördlich Lägern und Zürich Nordost (beide im Kanton Zürich).

Etappe 3 (2018 bis voraussichtlich 2031)

In der aktuellen und letzten Etappe erfolgt die definitive Wahl des Standorts für ein geologisches Tiefenlager. 2019 bis 2022 hat die Nagra neun Bohrungen bis in eine Tiefe von rund 1000 Metern durchgeführt, um mehr über den Untergrund zu erfahren. Die erdwissenschaftlichen Untersuchungen dienten dazu, diejenigen Zonen zu finden, die am besten für den Bau eines Tiefenlagers geeignet sind. Dabei standen folgende Fragen im Fokus:

  • In welcher Tiefe befindet sich der Opalinuston?
  • Wie dick und wie durchlässig ist er?
  • Wo gibt es keine durchgehenden strukturellen Veränderungen (Störungen) in der Gesteinsschicht?
  • Welche Eigenschaften haben die Gesteinsschichten unterhalb und oberhalb des Opalinustons?

Ausserdem wurden mit elf flacheren (Quartär-)Bohrungen die oberen Gesteinsschichten der Region untersucht, um abzuklären, wie gut die Lager gegen Erosion durch Flüsse und Gletscher geschützt sind.

Basierend auf den Untersuchungen hat die Nagra am 12. September 2022 einen Standort für ein Tiefenlager für hochaktive sowie schwach- und mittelaktive Abfälle in Nördlich Lägern vorgeschlagen. Die Nagra plant, bis 2024 das Rahmenbewilligungsgesuch einzureichen. In dem Zug konkretisiert sie die Platzierung der Anlagen an der Erdoberfläche – auch für die Verpackungsanlagen in Würenlingen AG. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Regionen geschehen.

Nachdem die Behörden die Rahmenbewilligungsgesuche für Tiefenlager und Verpackungsanlagen geprüft haben, entscheidet der Bundesrat über die Rahmenbewilligung. Der Bundesratsentscheid muss vom Parlament genehmigt werden. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum, so dass die Schweizer Stimmberechtigten wohl das letzte Wort zur Standortwahl haben werden (etwa 2030 – 2031).

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