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Reaktionen auf Nagra-Vorschläge
09.04.2021

Kantone äussern sich zu Oberflächenanlagen

Die Vorschläge der Nagra zur Anordnung der Oberflächeninfrastruktur für geologische Tiefenlager führen zu unterschiedlichen Reaktionen. Die Regierungen der potentiellen Standortkantone haben Stellung bezogen.

Die Regierungen der Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen und Thurgau haben sich zu den Vorschlägen der Nagra zur Anordnung der Oberflächeninfrastruktur der künftigen geologischen Tiefenlager geäussert. Von der Oberflächenanlage aus sollen die radioaktiven Abfälle dereinst in den Untergrund transportiert werden. Mit einem Sachplanverfahren soll festgelegt werden, wo in der Schweiz ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle entstehen soll. Drei Standortregionen stehen derzeit zur Auswahl: Zürich Nordost und Nördlich Lägern im Kanton Zürich sowie Jura Ost im Kanton Aargau. Voraussichtlich nächstes Jahr will die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) bekannt geben, welche Region sie für den Bau eines Tiefenlagers vorschlägt.

Die Stellungnahmen der Kantone in Kürze:

Zürich

Der Kanton Zürich fordert unter anderem den Schutz strategisch wichtiger Trinkwasserressourcen. So sollen Anlagen an der Erdoberfläche des künftigen Tiefenlagers, in denen mit nuklearem Material umgegangen wird, nicht über strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen platziert werden. Zudem verlangt der Regierungsrat eine angemessene Lastenverteilung: Falls der sicherste Standort für ein Tiefenlager im Kanton Zürich liegen sollte, darf die Brennelemente-Verpackungsanlage («heisse Zelle») nicht im Kanton liegen. Mehr zu den Forderungen hier sowie in der offiziellen Medienmitteilung des Regierungsrats.

Aargau

Der Aargauer Regierungsrat fordert die Klärung von Nutzungskonflikten und übergeordneten Interessen. Dabei nennt er unter anderem Naturschutzgebiete und Landschaften von nationaler und kantonaler Bedeutung, den Grundwasser- und Hochwasserschutz oder den Auenschutzpark Aargau. Diese und weitere Nutzungskonflikte müssten vor einem Standortentscheid zwingend geklärt werden. Zudem bestätigt der Kanton Aargau seine bisherige Haltung: «Der Regierungsrat will grundsätzlich kein geologisches Tiefenlager im Kanton Aargau. Er ist aber gewillt, im Standortauswahlverfahren weiterhin konstruktiv mitzuarbeiten». Details in der Medienmitteilung der Aargauer Regierung. 

Schaffhausen

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen sieht Handlungsbedarf im Ablauf des Sachplans. Verschiedene Gemeinden des Kantons liegen im Einzugsgebiet der Standortregionen Zürich Nordost und Nördlich Lägern. Die Schaffhauser Regierung kritisiert, «dass die Standorte der Oberflächeninfrastrukturen festgelegt werden, bevor genügend Kenntnisse über den Untergrund vorhanden sind. Andererseits verlangt er, dass zum Zeitpunkt der Ankündigung des Standortes des Tiefenlagers sämtliche Entscheidungsgrundlagen offengelegt werden». Nur so könne der Kanton fundiert Stellung nehmen. Mehr dazu in der offiziellen Medienmitteilung der Schaffhauser Regierung.

Thurgau

Die Thurgauer Regierung betont in ihrer Stellungnahme die zentrale Rolle der Sicherheit in diesem Verfahren. Mehrere Thurgauer Gemeinden liegen im Einzugsgebiet der Standortregion Zürich Nordost. Der Prozess der Standortsuche müsse «sicherheitsgerichtet, nachvollziehbar und transparent» geführt werden. Ein wichtiges Thema sei zudem der Grundwasserschutz. Details in der Medienmitteilung der Thurgauer Regierung.

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