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Fünfjährlicher Technischer Bericht
20.12.2021

Nagra reicht Entsorgungs-
programm 2021 ein

Auch die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle ist im Entsorgungsprogramm dokumentiert. (Bild: Zwischenlager Würenlingen Zwilag).

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat ihr Entsorgungsprogramm aktualisiert und beim Bund eingereicht. Darin ist das grundsätzliche Vorgehen von der Planung bis hin zum Verschluss der Tiefenlager für radioaktive Abfälle dokumentiert.

Das Programm wird alle fünf Jahre angepasst und neu beim Bundesamt für Energie eingereicht. Die Entsorgungspflichtigen (die Kernkraftwerkbetreiber und der Bund, der für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung zuständig ist) zeigen darin auf, welche Entscheide wann erfolgen sollen und auf welchen Grundlagen diese beruhen.

Informationen zu Abfallmenge, Tiefenlagerbau und Finanzierung

Das Entsorgungsprogramm enthält Angaben zu Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle. Daneben beschreibt es die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle und den Realisierungsplan für den Bau der Lager. Aktualisiert wurde unter anderem die Kostenberechnung für das Tiefenlager: Die Kosten sind gemäss Nagra leicht gesunken. Auch die Dauer und nötigen Kapazitäten der Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle werden im Entsorgungsprogramm dokumentiert.

Überprüfung durch Bundesbehörden

Das Bundesamt für Energie (BFE), das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) werden das Entsorgungsprogramm 2021 nun prüfen. Voraussichtlich Mitte 2023 wird der Bundesrat über das Programm entscheiden und Auflagen machen. Auch die Experten der Kantone werden wie zuvor (2012 und 2019) ihre Meinung zu offenen Fragen der Tiefenlagerung äussern.


Mehr zum Thema in der Medienmitteilung des BFE und auf der Website der Nagra.

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