21.10.2020
Entsorgungsnachweis und Standortwahl müssen getrennt werden
Der Entsorgungsnachweis für radioaktive Abfälle und das Standortauswahlverfahren müssen getrennt werden. Dies fordert der Kanton Zürich mit den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Thurgau sowie den deutschen Landkreisen Konstanz und Waldshut und dem Schwarzwald-Baar-Kreis in einem Schreiben an den Bundesrat. Eine weitere Forderung betrifft die Kriterien, nach denen die Standorte beurteilt werden sollen. Auch hier muss der Bund Klarheit schaffen.