21.10.2020

Kein geologisches Tiefenlager im Kanton Zürich erwünscht

Der Kanton Zürich steht in der Mitverantwortung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Allerdings trägt er bereits verschiedene Zentrums- und Sonderlasten für die ganze Schweiz. Der Regierungsrat ist gegen ein Tiefenlager auf seinem Kantonsgebiet. Er akzeptiert aber einen Entscheid, wenn bewiesen ist, dass der Standort aus technischer und sozioökologischer Sicht der am besten geeignete ist. Neben dem Zürcher Weinland müssen auch alle weiteren infrage kommenden Standorte gründlich und ernsthaft geprüft werden. Nur so ist ein politisch nachvollziehbarer und tragfähiger Standortentscheid zu einem geologischen Tiefenlager möglich.

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