21.10.2020
Mitverantwortung für die Entsorgung
Der Kanton Zürich ist sich in der Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle seiner Verantwortung als Mitverursacher bewusst. Er hat sich für ein faires, offenes und transparentes Verfahren in Sachen Standortsuche eines geologischen Tiefenlagers eingesetzt – so wie es nun mit dem Sachplanverfahren gegeben ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass am Ende des Prozesses der unter allen Gesichtspunkten nachweislich am besten geeignete Standort in der Schweiz gefunden wird.