21.10.2020

Standortwahl muss nachweislich begründet werden

Die künftige Standortwahl des geologischen Tiefenlagers muss auf einem umfassenden, klar nachvollziehbaren Kriterienkatalog beruhen. Deshalb darf der Entsorgungsnachweis keinen Vorentscheid für einen Standort darstellen. Dies fordert der Zürcher Regierungsrat.

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