SO VERTRITT DER KANTON ZÜRICH SEINE INTERESSEN

Ein chronologischer Überblick zur Suche nach dem sichersten Standort für ein geologisches Tiefenlager.

Die Suche nach einem geeigneten Standort für ein geologisches Tiefenlager ist in drei Etappen eingeteilt:

Etappe 3 (2018 bis voraussichtlich 2031)

In der aktuellen und letzten Etappe erfolgt die definitive Wahl des Standorts für ein geologisches Tiefenlager.

Etappe 2 (2011–2018)

Alle sechs Standortgebiete wurden erdwissenschaftlich vertieft untersucht. Am Ende hat der Bundesrat entschieden, dass aufgrund der geologischen Voraussetzungen drei Standortgebiete weiter untersucht werden: Jura Ost (im Kanton Aargau), Nördlich Lägern und Zürich Nordost (beide im Kanton Zürich).

Etappe 1 (2008-2011)

Die Nagra schlug sechs Standortgebiete vor, die für ein geologisches Tiefenlager infrage kamen: Jura-Südfuss, Wellenberg, Jura Ost, Nördlich Lägern, Südranden und Zürich Nordost. Der Bundesrat entschied, alle sechs Gebiete weiter untersuchen zu lassen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Etappen finden Sie hier.

Chronik
ca. 2060

Inbetriebnahme des Lagers für hochaktive Abfälle

Das Lager für hochaktive Abfälle (HAA) geht gemäss Nagra voraussichtlich im Jahr 2060 in Betrieb.
ca. 2050

Inbetriebnahme des Lagers für schwach- und mittelaktive Abfälle

Das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) steht gemäss Nagra voraussichtlich im Jahr 2050 bereit.
ca. 2032

Baustart des geologischen Tiefenlagers

Falls die Schweizer Stimmberechtigten Ja zum geologischen Tiefenlager sagen, starten die ersten konkreten Bauarbeiten für das Felslabor des geologischen Tiefenlagers.
Etappe 3
ca. 2031

Allfällige Volksabstimmung

Falls das fakultative Referendum ergriffen wird, haben die Schweizer Stimmberechtigten das letzte Wort und könnten so ab 2031 über das geologische Tiefenlager abstimmen.
ca. 2030

Entscheid des Parlaments zum Bundesratsbeschluss

Geplant ist, dass das Parlament 2030 über den Bundesratsentscheid befindet.
ca. 2029

Entscheid des Bundesrats über Standort

Nach einer breiten Vernehmlassung entscheidet der Bundesrat voraussichtlich 2029 über den Abschluss von Etappe 3 und über die Rahmenbewilligung für den Bau des geologischen Tiefenlagers.
Heute
19. November 2024

Nagra reicht Gesuche für Rahmenbewilligung ein

Die Nagra reicht am 19. November 2024 beim Bundesamt für Energie die Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern und die Brennelemente-Verpackungsanlage in Würenlingen ein. Die Standortkantone nehmen die Einreichung zur Kenntnis und werden die Gesuche sorgfältig prüfen.
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Bild: Aus der Medienkonferenz in Bern
12. September 2022

Nagra schlägt Nördlich Lägern als Standort für Tiefenlager vor

Die Nagra beurteilt Nördlich Lägern als besten Standort für ein Tiefenlager. Sie will bis 2024 für diese Region ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten (vgl. Medienmitteilung BFE). Gemäss Nagra haben die erdwissenschaftlichen Untersuchungen gezeigt, dass Nördlich Lägern über die grössten Sicherheitsreserven verfügt. Unter anderem schliesse der Opalinuston die radioaktiven Abfälle hier am besten ein. Die Brennelemente-Verpackungsanlage soll im aargauischen Würenlingen zu stehen kommen. Die Zürcher Regierung nimmt die Standortwahl zur Kenntnis und wird sie von eigenen Experten kritisch beurteilen lassen. An erster Stelle steht die Sicherheit von Mensch und Umwelt.      
Der Rheingrundwasserstrom im Norden des Kantons Zürich fliesst durch eine Landschaft mit Wald und Feldern
Bild: Kanton Zürich
April 2021

Schutz wichtiger Trinkwasserressourcen und angemessene Lastenverteilung

Anlagen an der Erdoberfläche des künftigen Tiefenlagers, in denen mit nuklearem Material umgegangen wird, sollen nicht über strategisch wichtigen Trinkwasserressourcen liegen. Das fordert der Kanton Zürich von der Nagra. Der Regierungsrat lehnt eine Oberflächenanlage beim Kieswerk Weiach und in der Gemeinde Rheinau deshalb ab. Beim Standort Haberstal in Stadel kann eine Option mit einer Dichtwand geprüft werden. Zudem fordert die Regierung eine angemessene Lastenverteilung: Falls der sicherste Standort für ein Tiefenlager im Kanton Zürich liegen sollte, darf die Brennelemente-Verpackungsanlage nicht im Kanton liegen.  
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Bild: Zwilag
Februar 2020

Kanton Zürich fordert Interessenabwägung bei Standortsuche für «heisse Zelle»

Bei der Standortsuche für die nuklearen Anlagen an der Erdoberfläche müssen alle Interessen systematisch abgewogen werden. Dazu braucht es eine breit abgestützte Diskussion – das gilt auch für die Verpackungsanlage für radioaktive Abfälle («heisse Zelle»). Dies fordert der Kanton Zürich gemeinsam mit dem Ausschuss der Kantone.
Fassade des Bürogebäudes der Aufsichtsbehörde ENSI
Bild: ENSI
Januar 2020

Neue Richtlinie zur Tiefenlagerung muss konkreter und verbindlicher sein

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), die Atomaufsicht der Schweiz, überarbeitet die Richtlinie zu Schutzzielen und -kriterien für ein geologisches Tiefenlager. Die Arbeitsgruppe der kantonalen Experten fordert insbesondere, dass das ENSI die Kriterien für die Auslegung und die Sicherheitsstandards in einem separaten Leitfaden konkret festlegt.
Gelbe Behälter mit Zeichen für Radioaktive Abfälle
Bild: Greenpeace / Nicolas Fojtu
Januar 2019

Entsorgungsprogramm der Nagra zu wenig umfassend

Die Experten der Kantone bemängeln das aktualisierte Entsorgungsprogramm der Nagra. Das Programm beinhaltet die notwendigen Arbeiten für den Bau und Betrieb bis zum Verschluss der Tiefenlager. Die Experten vermissen darin insbesondere eine Antwort darauf, wie und wo die Ergebnisse der bisherigen Forschung eingeflossen sind.
Tiefbohr-Baustelle mit Bohrturm, Geräten für Spülkreislauf und diversen Baucontainern für den Betrieb
Bild: Nagra
Dezember 2018

Sachplanverfahren Etappe 3 beginnt

Nach weiteren Untersuchungen wird die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) einen oder zwei Standorte für ein Tiefenlager vorschlagen und die entsprechenden Rahmenbewilligungsgesuche einreichen. Über ein Gesuch befinden zunächst Bundesrat und Parlament, später möglicherweise auch die Schweizer Stimmberechtigten (Details zum Zeitplan).
Etappe 2
November 2018

Bundesrat schliesst Etappe 2 ab und legt drei mögliche Standortgebiete fest

Die drei Standortgebiete Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern sowie Zürich Nordost (beide Kanton Zürich) werden weiter untersucht.
Chronik_2018_Jul_02-NL-weiter-mit-zwei-Standorten-fuer-OFA_____Bild-Bundesamt-fuer-Energie
Juli 2018

Kritische Stimmen gut in Diskussion um Tiefenlager integriert

Die Mitglieder der beiden Zürcher Regionalkonferenzen beteiligen sich engagiert an den Diskussionen zum Tiefenlager. Auch kritische Stimmen finden Gehör. Allerdings sind junge Menschen und Frauen untervertreten. Zu diesem Schluss kommt eine Gesellschaftsstudie, die der Kanton Zürich zusammen mit dem Ausschuss der Kantone in Auftrag gegeben hat.
Gebäude des Bundesamtes für Energie mit bodenhohen Fenstern
April 2018

Kanton Zürich fordert Verbesserungen beim Sachplanverfahren

Das Sachplanverfahren hat sich bewährt, muss aber verbessert werden. So bilanziert der Kanton Zürich die Etappe 2. Die Prozessführung des Bundesamts für Energie (BFE) muss demnach die Rolle der Regionen und Kantone besser berücksichtigen. In der Nagra-Planung fehlen bis heute nähere Angaben zu Bautechnik und Rückholbarkeit der Abfälle. Und die Atomaufsichtsbehörde ENSI begutachtet die Nagra-Arbeiten zu Geomechanik und Bautechnik auf wissenschaftlich-technischer Ebene nicht ausreichend.
Einige Männer stehen auf einem öffentlichen Platz im Kreis und unterhalten sich
Bild: Nagra / Christoph Gmünder
Januar 2018

Tiefenlager wirkt sich nicht negativ auf Image der Standortregionen aus

Beeinflusst ein mögliches Tiefenlager das Image einer Region negativ? Und wirkt es sich auf den inneren Zusammenhalt einer Region aus? Dies wollte der Kanton Zürich gemeinsam mit den übrigen Kantonen im Ausschuss der Kantone wissen. Die repräsentative Befragung der Bevölkerung in Nördlich Lägern zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Befragungen in den Standortregionen Zürich Nordost und Jura Ost kamen zum gleichen Ergebnis.
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Februar 2016

Nördlich Lägern muss weiter untersucht werden

Der Kanton Zürich fordert gemeinsam mit dem Ausschuss der Kantone, dass die Standortregion Nördlich Lägern weiter untersucht wird. Die vorliegenden erdwissenschaftlichen und bautechnischen Daten sind zu wenig aussagekräftig, um dieses Standortgebiet definitiv auszuschliessen. Zu diesem Ergebnis kommt der Expertenbericht der Kantone. Für den Kanton Zürich ist der Grundsatz zentral, dass Entscheide zu den Standorten stets auf vergleichbarer Datenbasis erfolgen.
Januar 2015

Kein Standortgebiet zu früh ausschliessen

Der Kanton Zürich hält es für verfrüht, die Anzahl potenzieller Standortregionen bereits zum jetzigen Stand des Sachplanverfahrens auf zwei zu reduzieren. Das schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Er reagiert damit auf den Vorschlag der Nagra, nur noch die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost weiter zu untersuchen. Gemäss den Vorgaben des ENSI dürften nur "eindeutige Nachteile" zum Ausschluss eines geologischen Standortgebiets führen, so der Regierungsrat. Er fordert die Nagra auf, alle potenziellen Standortgebiete auf vergleichbarer Basis zu untersuchen.
Frau beim Händewaschen am Brunnen und schwarzer Hund, der mit seinen vier Pfoten im Brunnen steht
Mai 2014

Kanton Zürich lehnt Oberflächenanlagen über bedeutenden Trinkwasservorkommen ab

Das Gebiet Stadel-Haberstal, wie es derzeit von der Nagra vorgeschlagen wird, eignet sich für den Kanton Zürich nicht als Standort für eine nukleare Anlage an der Erdoberfläche. Dies, weil es im Einzugsgebiet des Rheingrundwassers mit dem Grundwasserschutzareal Weiacher Hard liegt. Der mögliche Standort Weiach muss so optimiert werden, dass er ausserhalb des strategischen Interessengebiets für die Zürcher Trinkwasserversorgung liegt.
Luftaufnahme der Gemeinde Weiach
Bild: Gemeinde Weiach
Dezember 2013

Optimierung der Oberflächenstandorte gefordert

Weiach und Stadel-Haberstal würden sich am ehesten für den Standort einer nuklearen Anlage an der Erdoberfläche eignen. Zu diesem Schluss kommt die Regionalkonferenz Nördlich Lägern. Für die Regionalkonferenz Zürich Nordost wiederum weist Marthalen am wenigsten Nachteile auf. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) muss alle Oberflächenstandorte weiter optimieren.
Chronik_2008_Mai_08-FotoDB_Bild0041403____Bild-Kanton-Zuerich
November 2012

BFE und Nagra kommen Kantonsforderungen nach

Das Sachplanverfahren muss verbessert werden. Das fordert der Kanton Zürich gemeinsam mit dem Ausschuss der Kantone vom Bundesamt für Energie (BFE) und der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Namentlich dürfen mögliche Standortregionen nicht frühzeitig aus dem Prozess ausgeschlossen werden. Und sie müssen zwingend miteinander vergleichbar sein. Das BFE und die Nagra erklären sich bereit, diesen Forderungen nach verbesserter Transparenz nachzukommen.
Gesteinsschicht mit Fossil eines Teils einer grossen Meeresschnecke
Bild: Comet Photoshopping Dieter Enz / Nagra
Oktober 2012

Sicherheit muss über Standort entscheiden

Das geologische Tiefenlager muss einst so gebaut werden, dass die Gesteinsschichten so wenig wie möglich geschädigt werden. Denn diese bilden die Hauptbarrieren gegen die radioaktive Strahlung. Deshalb fordert der Kanton Zürich eine Überprüfung, ob die derzeitige Planung diesem Grundsatz gerecht wird.
Steinbrunnen mit zwei Becken in der Stadt Zürich
Juli 2012

Gewässerschutz zu wenig berücksichtigt

Die Nagra schlägt in Nördlich Lägern und Zürich Nordost je drei Areale für Oberflächenanlagen vor. Fünf dieser sechs Gebiete befinden sich über Grundwasservorkommen, woraus bereits heute oder später Trinkwasser gewonnen wird. Der Regierungsrat lehnt diese Areale deshalb im Sinn der Risikovorsorge ab. Er verlangt stattdessen, dass alternative Standorte gesucht werden. Im Gegensatz zum unterirdischen Tiefenlager sind Anlagen an der Erdoberfläche nicht strikt an einen bestimmten Standort gebunden.
Eine Frau spaziert mit Hund und Kind an der Hand über den Fussgängerstreifen. Im Hintergrund befindet sich ein älteres, weisses Gebäude mit eingezäuntem Grundstück und davor eine Frau mit einem Einkaufswagen
Bild: Pixabay
Juli 2012

Kantone veranlassen eine Studie zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und Image

Eine Studie soll die Auswirkungen untersuchen, die ein geologisches Tiefenlager auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Image der Standortregionen hat. Das beschliesst der Ausschuss der Kantone.
Karte von Dezember 2011 mit allen sechs möglichen Standorten fürs Tiefenlager: Jura Ost, Nördlich Lägern, Zürich Nordost, Jura Südfuss, Wellenberg und Südranden
Dezember 2011

Sachplanverfahren Etappe 2 beginnt

Ziel dieser Etappe ist, die Anzahl der möglichen Standortgebiete zu reduzieren. Es sollen jeweils mindestens zwei Standorte für ein Tiefenlager sowohl für schwach- und mittelaktive wie auch für hochaktive Abfälle bestimmt werden. Ebenso untersucht werden die Platzierung der Anlagen an der Erdoberfläche sowie die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen.
Etappe 1
Bundesrat am Rednerpult vor Leinwand gegenüber Vertreter und Vertreterinnen der Medienbranche im Saal der Medienkonferenz
November 2011

Bundesrat schliesst Etappe 1 mit sechs möglichen Standortgebieten ab

Der Bundesrat genehmigt die Ergebnisse aus Etappe 1 und nimmt sechs mögliche Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager in den Sachplan auf.
Grosses, weisses Spezialfahrzeug mit Vibrationsplatten für die Seismik-Messung
Mai 2011

3D-Seismik für alle Standortgebiete gefordert

Der Kanton Zürich fordert, dass alle Standortgebiete gleich gründlich und ernsthaft geprüft werden. Der Untergrund muss dort flächendeckend mittels 3D-Seismik erforscht und abgebildet werden. Dies ist beim gegenwärtigen Stand der Untersuchung nicht der Fall. Denn lediglich für Benken gibt es detaillierte geologische Daten aus früheren Untersuchungen.
August 2010

Zusatzuntersuchungen sind notwendig

Der Kanton Zürich und der Ausschuss der Kantone beurteilen die Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager gesamthaft als zielführend. Sie empfehlen aber, die verbleibenden Ungewissheiten in den geologischen Standortgebieten auszuräumen. Dazu müssen vor dem Ende der Etappe 2 zusätzliche Untersuchungen zum Untergrund durchgeführt werden, wie z. B. 3D-Seismik.
Publikum einer Regionalkonferenz
Bild: BFE
2009

Kanton unterstützt regionale Partizipation

Seit 2009 werden die Regionalkonferenzen für die beiden Zürcher Standortgebiete Zürich Nordost und Nördlich Lägern aufgebaut. Diese haben beratenden Charakter und sollen sicherstellen, dass regionale Interessen frühzeitig Gehör finden. Der Kanton Zürich unterstützt die Gemeinden und ihre Vertreter bei fachlichen und raumplanerischen Fragen.  
Luftaufnahme des Limmattaler Kreuzes mit seinen Autobahnaus- und -einfahrten.
Juni 2008

Kein geologisches Tiefenlager im Kanton Zürich erwünscht

Der Kanton Zürich steht in der Mitverantwortung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Allerdings trägt er bereits verschiedene Zentrums- und Sonderlasten für die ganze Schweiz. Der Regierungsrat ist gegen ein Tiefenlager auf seinem Kantonsgebiet. Er akzeptiert aber einen Entscheid, wenn bewiesen ist, dass der Standort aus technischer und sozioökologischer Sicht der am besten geeignete ist. Neben dem Zürcher Weinland müssen auch alle weiteren infrage kommenden Standorte gründlich und ernsthaft geprüft werden. Nur so ist ein politisch nachvollziehbarer und tragfähiger Standortentscheid zu einem geologischen Tiefenlager möglich.
Chronik_2008_Mai_08-FotoDB_Bild0041403____Bild-Kanton-Zuerich
Mai 2008

Mitverantwortung für die Entsorgung

Der Kanton Zürich ist sich in der Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle seiner Verantwortung als Mitverursacher bewusst. Er hat sich für ein faires, offenes und transparentes Verfahren in Sachen Standortsuche eines geologischen Tiefenlagers eingesetzt – so wie es nun mit dem Sachplanverfahren gegeben ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass am Ende des Prozesses der unter allen Gesichtspunkten nachweislich am besten geeignete Standort in der Schweiz gefunden wird.
Start
Behandschuhte Hände und Arme in Arbeitskleidung, die ein Plastikrohr mit Bohrkern in eine Kernschiene schieben
Bild: Comet Photoshopping Dieter Enz / Nagra
Dezember 2005

Weitere Standorte gründlich prüfen

Der Regierungsrat verlangt, dass neben dem Zürcher Weinland auch alle weiteren infrage kommenden Standorte ausserhalb des Kantons Zürich mit aller Gründlichkeit und Ernsthaftigkeit geprüft werden.
Schweizer Kernkraftwerk mit Rapsfeld und Baum im Vordergrund
Bild: Swissnuclear
Februar 2005

Kernenergiegesetz und Kernenergieverordnung treten in Kraft

Das neue Kernenergiegesetz und die Kernenergieverordnung treten in Kraft. Sie regeln, wie radioaktive Abfälle in der Schweiz behandelt und gelagert werden sollen. Grundsätzlich schreibt das Gesetz vor, dass radioaktive Abfälle, die in der Schweiz entstanden sind, auch in der Schweiz entsorgt werden müssen, und zwar in einem geologischen Tiefenlager.
Gelbe Behälter mit Zeichen für Radioaktive Abfälle
Bild: Greenpeace / Nicolas Fojtu
April 2004

Entsorgungsnachweis und Standortwahl müssen getrennt werden

Der Entsorgungsnachweis für radioaktive Abfälle und das Standortauswahlverfahren müssen getrennt werden. Dies fordert der Kanton Zürich mit den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Thurgau sowie den deutschen Landkreisen Konstanz und Waldshut und dem Schwarzwald-Baar-Kreis in einem Schreiben an den Bundesrat. Eine weitere Forderung betrifft die Kriterien, nach denen die Standorte beurteilt werden sollen. Auch hier muss der Bund Klarheit schaffen.
Rebberg bei der Gemeinde Benken mit Kirchturm und Dorfdächern im Hintergrund
Bild: Gemeinde Benken
April 2004

Kein stiller Vorentscheid für Benken

Der Kanton Zürich fordert die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) auf, alternative Standorte für ein geologisches Tiefenlager zu prüfen. Der 2002 beim Bundesrat eingereichte Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle im Opalinuston darf kein «stiller Standortentscheid» für Benken im Kanton Zürich sein.
Karte des Bundesamts für Statistik, auf der alle 143 Bezirke und 26 Kantone der Schweiz farblich und namentlich eingetragen sind
September 2003

Standortwahl muss nachweislich begründet werden

Die künftige Standortwahl des geologischen Tiefenlagers muss auf einem umfassenden, klar nachvollziehbaren Kriterienkatalog beruhen. Deshalb darf der Entsorgungsnachweis keinen Vorentscheid für einen Standort darstellen. Dies fordert der Zürcher Regierungsrat.

Die Suche nach einem geeigneten Standort für ein geologisches Tiefenlager ist in drei Etappen eingeteilt:

Etappe 3 (2018 bis voraussichtlich 2031)

In der aktuellen und letzten Etappe erfolgt die definitive Wahl des Standorts für ein geologisches Tiefenlager.

Etappe 2 (2011–2018)

Alle sechs Standortgebiete wurden erdwissenschaftlich vertieft untersucht. Am Ende hat der Bundesrat entschieden, dass aufgrund der geologischen Voraussetzungen drei Standortgebiete weiter untersucht werden: Jura Ost (im Kanton Aargau), Nördlich Lägern und Zürich Nordost (beide im Kanton Zürich).

Etappe 1 (2008-2011)

Die Nagra schlug sechs Standortgebiete vor, die für ein geologisches Tiefenlager infrage kamen: Jura-Südfuss, Wellenberg, Jura Ost, Nördlich Lägern, Südranden und Zürich Nordost. Der Bundesrat entschied, alle sechs Gebiete weiter untersuchen zu lassen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Etappen finden Sie hier.

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